Neuer Wohnraum in Großauheim für mehr als 300 Menschen
Offenlagebeschluss „Baugebiet Argonnerwiesen“ in die Wege geleitet
Die Entwicklung des Baugebiets „In den Argonnerwiesen“ im Stadtteil Großauheim schreitet weiter voran. In seiner jüngsten Sitzung entschied der Magistrat der Stadt Hanau den Stadtverordneten am 15. Dezember eine weitere Vorlage zur Abstimmung zu präsentieren, die die Entwicklung des Areals zum zukünftigen Wohngebiet ebnet. Bereits im September 2014 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „New Argonner-Kaserne“ sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 920 „In den Argonnerwiesen“ in die Wege geleitet. Nun sollen die Parlamentarier über den neuen Bebauungsplan und die Offenlage der Pläne abstimmen.
„Wie Sie alle wissen, hat sich das benachbarte Wohngebiet Argonnerpark – ehemals New Argonner Kaserne – prachtvoll entwickelt. Dank der Pionierleistung von Investoren Albrecht Krebs und Karl Wolf – die sich als erste im großen Stil an die Entwicklung von Konversionsgelände wagten - sind hier sind blühende Wohnlandschaften mit 390 Wohneinheiten und Lebensraum für 870 Menschen entstanden“, sagte Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Auch ein Nahversorgungszentrum mit zahlreichen Geschäften, Bankfiliale, Ärzten und Apotheke habe den gesamten Stadtteil deutlich aufgewertet. Im südlichen Bereich des New Argonner Geländes habe die christliche Paul-Gerhardt-Schule ein neues Zuhause gefunden.
„Für das angrenzende Sportgelände mit Sporthalle verfolgte die Stadt Hanau ursprünglich gemeinsam mit dem größten lokalen Sportverein, der Turngemeinde Hanau (TGH), das Ziel, die Anlage mittelfristig zu einem neuen Sport- und Freizeitpark auszubauen“, erinnert Kaminsky. Zu diesem Zweck habe die Stadt Hanau damals das Areal vom Investor K.W. Projektsteuerung GmbH und Bauträger New Argonner KG erworben. „Doch inzwischen hat der Verein seine Investitionsabsichten verworfen und die Sporthalle an die Paul-Gerhardt-Schule verkauft.“ Der Kommunale Schutzschirm und die damit verbundenen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung ließen ein Festhalten an der Sportstättenplanung nicht zu. „Deshalb haben wir uns entschlossen, die durch den Grunderwerb entstandenen Belastungen durch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages durch eine anderweitige Verwertung des Areals in den Haushalt zurückzuführen und gleichzeitig dem steigenden Bedarf an Wohnraum in Hanau Rechnung zu tragen“, erklärte der OB. „Da das Plangebiet bereits durch einen rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan überplant ist, handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung“, erklärte der OB weiter. „Damit folgen wir auch hier unserer Grundphilosophie „Innen statt Außen“ und entwickeln Potenzialflächen im Siedlungsgebiet zu Wohngebieten, statt auf der grünen Wiese am Stadtrand zu bauen.“ Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs B-Plan Nr. 920 beträgt rund 10,3 Hektar. Das städtebauliche Konzept sieht ein Wohngebiet von 4, 3 Hektar Größe mit überwiegend Einzel- und Doppelhäusern sowie begleitenden Grünflächen vor. Insgesamt sollen rund 130 bis 150 Wohneinheiten realisiert werden und Platz für mehr als 300 neue Anwohner geschaffen werden. Die Grundstücksgrößen werden für eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus voraussichtlich zwischen 180 Quadratmeter und 350 Quadratmeter und für ein Einfamilienhaus zwischen 360 Quadratmeter und 700 Quadratmeter betragen. Der Rest des Geländes besteht aus Flächen für die Allgemeinheit (Kita, Sportplatz), Grünflächen, Waldflächen und Verkehrsflächen.
Die ursprünglich im Nordwesten des Plangebiets vorgesehene Kindertagesstätte ist nun im Osten geplant. Für den Schulsport der angrenzenden Privatschule wird die vorhandene Sporthalle einschließlich Außenplatz erhalten. Im Südosten des Plangebiets soll zusätzlich ein weiterer Schulsportplatz hergestellt werden. Zum Schutz der geplanten Wohnbebauung vor Verkehrslärm wird entlang der Bahnstrecke ein mindestens 6,5 Meter hoher Lärmschutzwall errichtet werden. Als weitere Schutzmaßnahmen werden neben dieser „aktiven“ Schallschutzanlage auch durch im Planverfahren festgesetzte Maßnahmen an den Gebäuden die Anforderungen an den baulichen Schallschutz gewährleistet werden. Die Erschließung erfolgt über die Ernst-Barthel-Straße / Straße In den Tannen und die Straße In den Argonnerwiesen sowie über innere Erschließungsstraßen. Die Fußwegeverbindung entlang der Ernst-Barthel-Straße soll nach Süden bis zur Brücke über die Bahnlinie fortgeführt werden.
Wie Kaminsky weiter erläuterte, kann neben der Schaffung von Wohnraum und der Verbesserung des städtischen Haushaltes durch die entstehende Kompensationsnotwendigkeit auch gleichzeitig eine Verbesserung im angrenzenden FHH-Schutzgebietet Campo Pond erreicht werden, da hierdurch die Finanzierung dieser umfangreiche Arbeiten sichergestellt wird. „Die im Plangebiet gefundenen streng geschützten Arten – wie Zauneidechse und Kreuzkröte - werden durch geeignete und mit den zuständigen Behörden vorabgestimmte Schutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes sowie durch die Schaffung von Ersatzlebensräumen im Campo Pond-Gelände geschützt“, berichtete der OB. So solle im angrenzenden FFH-Gebiet Ersatzlebensraum durch die Beseitigung von nicht standortgerechten militärischen „Kastenwäldchen“ und die Schaffung von Laichgewässern geschaffen werden. Gleichzeitig könnten für die Beseitigung des geschützten Sandmagerrasens im Plangebiet als Ausgleich im FFH-Schutzgebiet neue Sandmagerrasenflächen durch die Entfernung der Kastenwälder entstehen. „Trotz der komplizierten Ausgangslage steht einer umweltverträglichen Wohnbebauung an dieser Stelle also nichts im Wege“, schloss der OB.