Historische Hutier-Kaserne soll Sanierungsgebiet werden
Erschließungsvertrag mit Investor R+S liegt vor
Der historische Teil der Hutier-Kaserne mit den denkmalgeschützten Gebäuden soll Sanierungsgebiet werden. Das besagt eine Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung, die jetzt die Zustimmung des Magistrats fand. Des Weiteren werden die Stadtverordneten über den Erschließungsvertrag des Areals abstimmen.
Dieser hält fest, dass der Investor R+S die gesamte innere Erschließung auf eigene Kosten herstellt und der Stadt nach Fertigstellung in die öffentliche Unterhaltung überträgt. Die Stadt selbst wird von den erheblichen personellen und finanziellen Aufwendungen der Erschließungsmaßnahme komplett entlastet.
Der historische Teil der Hutier-Kaserne mit den denkmalgeschützten Gebäuden soll Sanierungsgebiet werden. Das besagt eine Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung, die jetzt die Zustimmung des Magistrats fand. Des Weiteren werden die Stadtverordneten über den Erschließungsvertrag des Areals abstimmen.
Dieser hält fest, dass der Investor R+S die gesamte innere Erschließung auf eigene Kosten herstellt und der Stadt nach Fertigstellung in die öffentliche Unterhaltung überträgt. Die Stadt selbst wird von den erheblichen personellen und finanziellen Aufwendungen der Erschließungsmaßnahme komplett entlastet.
Das Fuldaer Unternehmen R+S ist seit März 2012 Eigentümer von acht historischen Gebäuden rund um den Sophie-Scholl-Platz auf der ehemaligen Hutier-Kaserne. Zwei davon hatte R+S bereits im Vorjahr erworben und für den Eigenbedarf saniert. Der Spezialist für Gebäudetechnik will nun die restlichen sechs denkmalgeschützten Gebäude am Platz nach und nach sanieren. Hier entstehen nach Auskunft von R+S Büroflächen sowohl für Vermietung, als auch für die eigene Expansion - inklusive einer eigenen Berufsakademie für Weiterbildung. Auf dem Gesamtgelände sollen nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen rund 17.000 Quadratmeter vermietbare Fläche für Büroräume, Gesundheitseinrichtungen und Gastronomie zur Verfügung stehen.
„Mit Hilfe der Sanierungssatzung sollen städtebauliche Missstände auf der seit 1913 durch militärische Nutzung geprägten Liegenschaft mit ihren Gebäuden und Freiflächen beseitigt werden“, erläutert Baudezernent Dr. Ralf-Rainer Piesold. „Unser Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort als logische Fortsetzung des konversionsbedingten Stadtteilumbaus Lamboy zu stärken und die zielgerichtete Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen in städtebaulicher, baulicher und funktionaler Hinsicht unter Berücksichtigung der besonderen denkmalpflegerischen Belange zu fördern“, so Piesold.
Um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierung der ehemaligen „Hutier-Kaserne“ zu erhalten, hatte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau im Dezember 2008 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen beschlossen. Diese zeigen, dass das Gebiet mit seiner vorhandenen Bebauung und seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Arbeitsverhältnisse und an die Sicherheit der zukünftig in den Gebäuden arbeitenden Menschen nur teilweise entspricht und die ihm im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugewiesenen Aufgaben eines attraktiven Gewerbestandortes in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht erfüllen kann. Mit einer Sanierungssatzung, die das Gelände förmlich zum „Sanierungsgebiet“ erklärt, will die Stadt Hanau die Basis dafür schaffen, dass bestehende strukturelle und funktionale Mängel beseitigt werden.
Wie Stadtrat Dr. Ralf-Rainer Piesold erläutert, hat eine städtebauliche Sanierung grundsätzlich das klar definierte Ziel, zum Wohl der Allgemeinheit eine Verbesserung des Lebens- und Arbeitsumfeldes herbeizuführen. Für diesen Nutzen, den die Gemeinschaft aus solchen oft kostspieligen Sanierungen zieht, sieht die Festlegung eines Sanierungsgebietes steuerliche Vorteile für den Besitzer vor, der die Kosten steuermindernd verrechnen darf.
Über die geplanten Erschließungsmaßnahmen soll mit dem Eigentümer des Gebiets ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden, welcher auch Regelungen zur Durchführung und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme enthält.