Mietpreisbremse auch für Hanau
Auch in Hanau soll die Mietpreisbremse zukünftig verhindern, dass Mieter durch überhöhte Mietforderungen aus begehrten Wohnungen verdrängt werden. Der Magistrat habe die Aufnahme in die Hessische Kappungsgrenzenverordnung beantragt. Dies verkündete Sozialdezernent Axel Weiss-Thiel bei der letzten Stadtverordnetenversammlung am 17. Juni.
Seit Mai 2013 ist die Mietpreisbremse für Bestandsmieten in Ballungsräumen per Bundesgesetz geregelt. Im Rahmen der Kappungsgrenzenverordnung dürfen anstelle von maximal 20 Prozent die Wohnungsmieten innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent steigen. Durchgesetzt werden kann diese Regelung allerdings allein von den Bundesländern. Die hessische Landesregierung hatte im Mai 2014 eine Mietpreisbremse für laufende Mietverträge beschlossen. In 23 hessischen Städten soll die maximal erlaubte Mieterhöhung weiter begrenzt werden. Die Auswahl der Städte erfolgte aufgrund eines Gutachtens des Instituts Wohnen und Umwelt in Darmstadt. Für Hanau wurde bisher keinen Handlungsbedarf gesehen.
Die Stadtspitze ist hier mittlerweile allerdings anderer Meinung. Am 10. Juni beantragte der Magistrat der Stadt Hanau daher schriftlich bei der Hessischen Landesregierung und dem Hessischen Städtetag die Aufnahme in die Hessische Kappungsgrenzenverordnung. „Nach einer eingehenden Bewertung des Hanauer Mietwohnungsmarktes ist eine Aufnahme der Stadt Hanau in die Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze (…) nunmehr erforderlich“, heißt es in dem Schreiben. Während 2009 noch von einer entspannten Situation auf dem Hanauer Wohnungsmarkt ausgegangen werden konnte, habe sich diese Situation in den letzten drei Jahren durch die starke Zuzugsbewegung nach Hanau deutlich verändert. „Bei der Stadt Hanau sind derzeit 1.000 Personen gemeldet, die eine öffentlich geförderte Wohnung suchen. Vor zwei Jahren betrug diese Zahl nur 850 Personen.“ Die Stadt Hanau sei deshalb auch in die Verordnung über die Überlassung von Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf aufgenommen worden, heißt es weiter.
Die beiden größten Wohnungsanbieter auf dem Hanauer Wohnungsmarkt (Baugesellschaft Hanau mit 4.094 Wohnungen und Nassauische Heimstätte mit rund 1.700 Wohnungen) geben auf Nachfrage an, dass die Leerstandsquoten ihrer Gesellschaften in jüngster Zeit spürbar gesunken seien. Aufgrund der ebenfalls sinkenden jährlichen Fluktuationsraten beider Gesellschaften sei es nicht mehr möglich, die Nachfrage aus den Wartelisten (ca. 500 BGH bzw. ca. 700 NH) adäquat zu befriedigen. „Da die Wohnungssuchenden damit zunehmend auf den freien Wohnungsmarkt in Hanau verwiesen sind, ist davon auszugehen, dass es dort zukünftig zu einem deutlichen Anstieg des Mietniveaus kommen wird“, heißt es im Schreiben der Stadt.
Aus Sicht des Magistrats lasse sich diese für untere und mittlere Einkommensgruppen schwierige Situation nur durch eine quantitativ stärkere Wohnungsbauförderung verbessern. Bis zur Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe durch das Land Hessen fehlten der Stadt Hanau hierzu jedoch als Schutzschirmkommune die finanziellen Möglichkeiten, so dass aktuell nur die Aufnahme in die oben genannte Verordnung als Instrument zur Verfügung stünde.
„Zwar gehört Hanau was die Mietpreise betrifft eher zu den preisgünstigen Städten im Ballungsraum Rhein-Main, doch wir nehmen trotzdem steigenden Druck wahr“, berichtet Weiss-Thiel. Durch die Aufnahme in die Hessische Kappungsgrenzenverordnung solle auch zukünftig bezahlbarer Wohnraum erhalten bleiben und zudem Mieter von Sozialwohnungen, bei denen die Mietpreisbindung ausläuft, geschützt werden.